AGB – MIWO-Events GmbH i.G.

Am Schloßberg 3 | 99438 Bad Berka (kurz „MIWO“ genannt)

  1. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Platzordnung für die, auf dem Ticket vermerkte, Veranstaltung an. Die Eintrittskarte ist bei Ankunft an den Informationsständen der Miwo durch ein Armband zu tauschen. Die Eintrittskarte wird entwertet und verliert damit ihre Gültigkeit. Das Armband ist nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
  2. Wird die Durch- oder Fortführung der Veranstaltung nach Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat der Besucher kein Recht auf die Rückerstattung des vollen oder auch nur teilweisen Eintrittspreises.
  3. Rücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Es wird in diesem Fall nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet, also ohne etwaig gezahlte Zusatzkosten wie beispielsweise Vorverkaufsgebühren oder dergleichen.
  4. Der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände kann auf Grund von provokanten Outfits oder Verhaltens verweigert werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher Straftaten auf dem Veranstaltungsgelände begeht oder gegen diese AGBs verstößt, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Auch hieraus entstehen dem Besucher keine Erstattungsansprüche gegen den Veranstalter.
  6. Das Mitbringen von Glas-Behältern wie z.B. Flaschen und Gläser, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
  7. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen und Sachbeschädigungen jeder Art sind streng verboten.
  8. Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten.
  9. Das Mitbringen von Tonband-Geräten, Foto-, Film- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
  10. Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten Lärmpegels während des Konzertes, wird keinerlei Haftung übernommen.
  11. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt auf eigene Gefahr.
  12. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen haftbar zu machen.
  13. Hunde oder andere Haustiere sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
  14. Das Betreten der abgesperrten Werksanlagen ist strengstens untersagt.
  15. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Mitarbeitern Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
  16. Auf dem gesamten Gelände werden Film und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Festivaltickets erklärt sich der Besucher einverstanden, dass von ihm gemachte Bild und Filmaufnahmen weiterverarbeitet und veröffentlicht werden.
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